
Nach der historischen Einführung des nationalen Lizenzierungsverfahrens in der ADMIRAL Frauen Bundesliga hat der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga – in deren Obhut die Lizenzadministration liegt – nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2026/27 zehn Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Frauen Bundesliga in erster Instanz erteilt.
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Das erstmalige Lizenzverfahren in der ADMIRAL Frauen Bundesliga ist ein wichtiger und richtungsweisender Schritt im Hinblick auf die Professionalisierung sowie die langfristige Qualitätssicherung des heimischen Frauenfußballs. Auch wenn in zwei Fällen die Lizenz in erster Instanz nicht erteilt werden konnte, ist es insgesamt als sehr positiv zu bewerten, dass dieses erstmalige Lizenzierungsverfahren von den Clubs weitestgehend erfolgreich abgeschlossen worden ist. Zudem gilt lobend hervorzuheben, dass mehr als die Hälfte der aktuellen Vertreter in der ADMIRAL Frauen Bundesliga auch die Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe erfolgreich erhalten hat.“
ADMIRAL Frauen Bundesliga
Lizenz erteilt: FK Austria Wien, SKN St. Pölten, SK Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, SCR Altach, First Vienna FC 1894, LASK, FC Blau Weiß Linz/Kleinmünchen, SPG Südburgenland/TSV Hartberg
Lizenz verweigert: USV Neulengbach (sportlich, infrastrukturell, personell-administrativ, finanziell, rechtlich)*
2. Frauen Bundesliga
Lizenz erteilt: SK Rapid
Lizenz verweigert: SVK Wildcats Elektro Service Fuchs (sportlich, infrastrukturell, personell-administrativ, finanziell, rechtlich) *
Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe
Wie auch in den Vorjahren hat der Senat 5 die Lizenzanträge der Klubs der ADMIRAL Frauen Bundesliga für die Teilnahme an den UEFA-Frauen-Klubwettbewerben behandelt. Zusätzlich zum nationalen Lizenzierungsverfahren haben folgende Bewerber auch die internationale Lizenzierung erhalten:
Lizenz erteilt: FK Austria Wien, SKN St. Pölten, SK Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, SCR Altach, First Vienna FC 1894
*Vertraulichkeitsverpflichtung
Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.
Weiterer Ablauf
Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben, die Frist endet heuer am Donnerstag, den 16. April 2026.
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Freitag, 24. April 2026 getroffen und damit das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen sein.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Protestfrist: Donnerstag, 16. April 2026
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Freitag, 24. April 2026
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Beschluss
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht: Bis spätestens Ende Mai 2026
Presseinfo
08.04.2026