Lizenz
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Am gestrigen Montag, den 2. März 2026 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2026/27. Dabei wurden insgesamt 32 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.

Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen.

Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:

Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga

ADMIRAL Bundesliga: SK Puntigamer Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, FK Austria Wien, RZ Pellets WAC, SK Rapid, FC Blau-Weiß Linz, LASK, TSV Egger Glas Hartberg, WSG Tirol, Grazer AK 1902, SCR Altach, SV Oberbank Ried

ADMIRAL 2. Liga: Admira Wacker, SKN St. Pölten, First Vienna FC 1894, FAC Wien, Schwarz-Weiss Bregenz, SC Austria Lustenau

Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga

ADMIRAL 2. Liga: KSV 1919, FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Austria Salzburg, FC HOGO Hertha Wels

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien, LASK Amateure OÖ, WAC Amateure

RL Ost: SV Klöcher Bau Oberwart, SV Horn
RL Mitte: ASK Voitsberg
RL West: FC Wacker Innsbruck

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bestimmungsgemäß bis 08. April 2026 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2026. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2026.

Presseinfo

Admiral Bundesliga

03.03.2026