Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die erstinstanzlichen Sanktionen gegen den SK Rapid Wien aufgrund der Vorfälle beim Wiener Derby vom 04.02.2018 bestätigt. Damit sind die Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und die Sektorensperre bei zwei Meisterschaftsspielen (davon eines bedingt auf 12 Monate) verbandsintern rechtskräftig.
Die Sperre der Sektoren 1-5, 8 sowie 13-20 wird beim nächsten Heimspiel des SK Rapid Wien gegen den SKN St. Pölten am Samstag, den 07.04.2018, wirksam. Die bedingte Strafe kann widerrufen werden, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Meisterschaftsspiel des SK Rapid Wien – unabhängig davon ob bei einem Heim- oder Auswärtsspiel – ähnlich gelagerte Vorfälle passieren.
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das verbandsinterne Verfahren innerhalb der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. Nach Zustellung der schriftlichen Beschlussausfertigung kann der SK Rapid Wien innerhalb von 4 Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen. Die Wirksamkeit der unbedingten Sektorensperre beim nächsten Heimspiel wird durch eine etwaige Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts nicht aufgeschoben.
Medieninfo Tipico Bundesliga
Hier noch die die Presseinfo von SK Rapid Wien
SK Rapid MediaInfo 036/2018: Protest abgewiesen – Entscheidung bestätigt
Am Donnerstag erreichte den SK Rapid die Entscheidung des Protestkomitees der Österreichischen Bundesliga zu den Vorfällen beim 325. Wiener Derby.
Das Ersturteil des Senats 1 wurde bestätigt, somit ist die Geldstrafe von 100.000 Euro und die Sektorensperre bei zwei Meisterschaftsspielen (davon eines bedingt auf 12 Monate) verbandsintern rechtskräftig.
Geschäftsführer Wirtschaft Christoph Peschek: „Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Wir vertreten weiterhin die Meinung, dass die Strafe unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist. Vergleichbare Strafen für andere europäische Vereine mit signifikant besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind deutlich niedriger. Ebenso halten wir Kollektivstrafen für kein probates Mittel.
Sobald die schriftliche Beschlussausfertigung bei uns eingetroffen ist, werden wir diese evaluieren und in den kommenden Tagen entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen.“
Der SK Rapid bittet um Verständnis, dass aufgrund der internen Entscheidungsfindung vorerst keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden und informiert zeitnah über die nächsten Schritte.
22.03.2018