Regelerklärung: Gleichartige Vergehen – unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen

Fußball

Am letzten Meisterschaftswochenende der tipp3-Bundesliga gab es bei den Spielen Admira vs. Mattersburg (Ilco Naumoski) und Ried vs. Salzburg (Alan) gleichartige Szenen. Jeweils abseits des Spielgeschehens/Balls traten die angeführten Spieler absichtlich nach den Beinen eines Gegenspielers.

Beide Vergehen wurden von den gut positionierten Schiedsrichtern auch erkannt und mit Disziplinarstrafen geahndet. Während Naumoski des Feldes verwiesen wurde, erhielt Alan die Gelbe Karte (in seinem Fall war diese bereits die zweite im Spiel und musste auch er das Feld verlassen).

Das Schiedsrichterkomitee Bundesliga/Elite unter dem Vorsitz von Hans Hantschk sieht sich veranlasst, diesbezüglich den Sachverhalt entsprechend dem Regelwerk klarzustellen:

In der FIFA-Spielregel 12 – Fouls und Unsportliches Betragen – heißt es unter anderem:

Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.

Die Definition von „übermäßiger Härte“ besagt, dass bei der Attacke die Verletzung eines Gegners in Kauf genommen wird.

Davon ausgehend, dass einerseits kein Kampf um den Ball vorlag sondern der Tritt bewusst jeweils gegen den Gegner gerichtet war, ist die Wirkung letztlich unerheblich sondern es ist vom Schiedsrichter nur die Absicht bzw. der Vorsatz entsprechend dem Regelwerk zu bestrafen.

In beiden Fällen hätte demnach das Vergehen des Spielers mit einer Roten Karte geahndet werden müssen.

In der Zwischenzeit hat der Strafsenat der Bundesliga ein Urteil gegen Naumoski gesprochen. Der Mattersburg-Stürmer muss für vier Spiele (zwei davon bedingt) pausieren.

Presseinfo ÖFB

16.08.2011